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   BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02   

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BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02 (https://dejure.org/2002,26766)
BPatG, Entscheidung vom 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02 (https://dejure.org/2002,26766)
BPatG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 25 W (pat) 101/02 (https://dejure.org/2002,26766)
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  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Es ist zu beachten, dass das angemeldete Zeichen bereits dann für die im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthaltenen Oberbegriffe ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, hierunter fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91 "AC").
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Die angemeldete Bezeichnung unterscheidet sich entgegen der Ansicht der Anmelderin damit auch von solchen Begriffen und Angaben, die sich infolge ihrer Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit nicht zur Beschreibung der entsprechenden Waren und Dienstleistungen eignen (vgl dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt").
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • EuG, 19.09.2001 - T-129/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette rectangulaire avec incrustation)

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    So hat auch das EuG wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft eines ähnlichen Zeichens durch die Entscheidung nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz 65 - Waschmitteltablette - mwN).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bedeutung fremdsprachiger ausländischer Bezeichnungen im jeweilig ursprünglichen Sprachraum durchaus auch für die Beurteilung im Inland in tatsächlicher Hinsicht indizielle Bedeutung jedenfalls für ein mögliches Freihaltungsinteresse - im positiven wie im negativen Sinne - zukommen kann (vgl hierzu ausführlich Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 87-88; ferner BGH MarkenR 2000, 420, 422 - RATIO-NAL SOFTWARE CORPORATION mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof zu der Wortfolge "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten" darauf abgestellt, dass sich diese wegen des thematischen Bezugs für die Waren und Dienstleistungen "Tonträger, Bücher, Magazine, Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Fernsehunterhaltung und Filmproduktion" auf eine verständliche Beschreibung des Inhalts der Werke beschränke (MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten) und der Wortfolge deshalb insoweit jegliche Unterscheidungskraft fehle.
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